Informationen

Woher bekomme ich eine Verordnung / Rezept
Verordnungen werden von Kinderärzten, HNO-Ärzten, Neurologen, Kieferorthopäden, Pädaudiologen und Hausärzten ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ausstellung des Rezeptes innerhalb von 14 Tagen den ersten Termin mit uns vereinbart haben müssen. Das Rezept verliert sonst seine Gültigkeit.

Heilmittelverordnung und Erläuterungen

 



Terminvereinbarung
Aus organisatorischen Gründen, bitte wir Sie Termine immer telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Behandlung sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet auf dem Sie Ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück.

Wie lange dauert eine Therapie und wie oft findet die Behandlung statt
Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes werden 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. Meist findet die Therapie ein bis zweimal wöchentlich statt.

Zuzahlung
Die Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr besteht ab dem 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.

Was passiert in der ersten Stunde
In der Kennlernstunde findet das so genannte Anamnesegespräch statt. Sie haben die Möglichkeit uns genau zu schildern warum Sie in die Praxis kommen. Danach werden Untersuchungen zur Erstellung der logopädischen Diagnose durchgeführt.

Häusliche Übungen
Der Erfolg der Therapie hängt entscheidend von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation des Patienten ab. Um neu erlerntes in den Alltag zu integrieren ist die Kooperation zwischen Patient und Therapeut sehr wichtig. Findet keine ausreichende Zusammenarbeit statt, kann der Therapieerfolg unzureichend sein, eine Therapiepause vereinbart werden oder ein  Abbruch der Behandlung stattfinden.